Fragen & Antworten

 

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten ist eine Gartenparzelle, die von einem Kleingartenverein an Mitglieder verpachtet wird und kleingärtnerisch genutzt wird. Laut Bundeskleingartengesetz (BKleingG) bedeutet das, daß mindestens auf einem Drittel der Parzellenfläche Obst und Gemüse angebaut wird und die Größe der Gartenlaube 24 m² nicht übersteigt.

Was kostet ein Kleingarten?

Der Vereinsbeitrag unserer Kleingartenanlage beträgt 38 € pro Jahr. Darin enthalten sind der anteilige Beitrag zum Kreis- und Landesverband, sowie die für den Unterhalt des Vereins und der Gemeinschaftsanlagen nötigen Beiträge.
Dazu kommt die Pacht für die jeweilige Parzelle. Aufgrund der besonderen Förderung unseres als gemeinnützig annerkannten Vereins können wir die Parzellen sehr günstig weiterverpachten. Die Pacht für eine normale Parzelle von 340 m² beträgt z.Z. 23,80 €, und damit kaum ein Zehntel des für Wochenend-Grundstücke üblichen Betrags. Je nach Verbrauch fallen außerdem Kosten für Strom an. Wasser ist in den meisten unserer Parzellen gratis zu haben (Brauchwasser, kein Trinkwasser). Insgesamt belaufen sich die Kosten für einen Kleingarten auf ca. 100 € im Jahr.

Ein Kleingarten kostet außerdem Zeit – für die Pflege des Gartens, fürs Sähen, Jäten, Pflanzen und Ernten. Die meisten Kleingärtner betrachten diese Beschäftigung als wertvollen Ausgleich für die berufliche Tätigkeit und als gesunde und erfüllende Aktivität. Von einem Mitglied wird außerdem die Teilnahme am Vereinsleben erwartet, inbesondere an den Mitgliederversammlungen und den gemeinsamen Arbeitseinsätzen. In unserem Verein sind dazu für einen normal großen Garten 8 Arbeitsstunden zu leisten.

Ist ein Kleingarten das Richtige für mich?

Diese Frage sollten Sie sich ernsthaft stellen, bevor Sie sich um die Mitgliedschaft bewerben. So gern wir freie Parzellen verpachten, müssen doch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Vor allem sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?

  • Reicht meine Freizeit für die Bewirtschaftung des Gartens aus?

  • Teilt meine Familie / mein Partner die Freude am Gärtnern?

  • Bin ich bereit, mich im Verein zu integrieren und am Vereinsleben teilzunehmen?

Welche Vorteile bietet ein Kleingarten?

  • Schutz durch das Bundeskleingartengesetz, unter anderem durch eine gesetzliche Obergrenze für den Pachtzins und einen besonderen Kündigungsschutz

  • Gärtnerische Nutzung für den Eigenbedarf; Anbau von eigenen unbehandelten Nahrungsmitteln auf nach naturgemäßem Gärtnern behandelten Böden

  • Gesunde Freizeitbeschäftigung und Erholung in der Natur

  • Ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt unserer heimischen Natur